Befreiung vom Ganztag
Wenn Sie Ihr Kind in begründeten Ausnahmefällen vor 15:30 aus dem schulischen Ganztagsangebot abholen müssen, benötigen Sie eine Genehmigung der Schulleitung. Diese können Sie mit dem Formular beantragen.
Wenn Sie Ihr Kind in begründeten Ausnahmefällen vor 15:30 aus dem schulischen Ganztagsangebot abholen müssen, benötigen Sie eine Genehmigung der Schulleitung. Diese können Sie mit dem Formular beantragen.